Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Die DSGVO verpflichtet Kunden (Verantwortlicher) und IT-Dienstleister (Auftragsverarbeiter) in den meisten Fällen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abzuschließen. Die Verpflichtung zum Abschluss betrifft hauptsächlich sie als Kunden, wir als Dienstleister sind verpflichtet, den Vertragsabschluss anzubieten. Diese Verpflichtung ist bußgeldbewehrt. In Deutschland verhängte Bußgelder bezogen sich bisher außschließlich auf das Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung, nicht auf deren Inhalt.

Wir bieten ihnen also pflichtgemäß einen vorbereiteten Mustervertrag an.
Diesen können sie

als Dokument downloaden. Bitte füllen sie die gelb markierten Bereiche für sie passend aus und senden sie uns den unterschriebenen Vertrag per eMail an

zurück, sie erhalten dann postwendend eine gegengezeichnete Kopie.
Gerne aktzeptieren wir auch einen von ihnen formulierten Vertrag, wenn dessen Bedingungen nach Prüfung für uns akzeptabel sind.

Unterauftragsverarbeiter

Unsere Unterauftragsverarbeiter gemäß Absatz 4 des Mustervertrags sind im Moment