Die DSGVO verpflichtet Kunden (Verantwortlicher) und IT-Dienstleister (Auftragsverarbeiter) in den meisten Fällen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abzuschließen. Die Verpflichtung zum Abschluss betrifft hauptsächlich sie als Kunden, wir als Dienstleister sind verpflichtet, den Vertragsabschluss anzubieten. Diese Verpflichtung ist bußgeldbewehrt. In Deutschland verhängte Bußgelder bezogen sich bisher außschließlich auf das Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung, nicht auf deren Inhalt.
Wir bieten ihnen also pflichtgemäß einen vorbereiteten Mustervertrag an.
Diesen können sie
als Dokument downloaden. Bitte füllen sie die gelb markierten Bereiche für sie passend aus und senden sie uns den unterschriebenen Vertrag per eMail an
zurück, sie erhalten dann postwendend eine gegengezeichnete Kopie.
Gerne aktzeptieren wir auch einen von ihnen formulierten Vertrag, wenn dessen Bedingungen nach Prüfung für uns akzeptabel sind.
Unterauftragsverarbeiter
Unsere Unterauftragsverarbeiter gemäß Absatz 4 des Mustervertrags sind im Moment
- Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen
- InterNetX GmbH, Johanna-Dachs-Str. 55, 93055 Regensburg